Immobilienverwalter übernehmen zusätzlich Verantwortung: Selbstverpflichtung zur erhöhten Weiterbildung mit überwältigender Mehrheit beschlossen
Die 34. Delegiertenversammlung des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hat heute beschlossen, die gesetzlich geforderte Weiterbildungspflicht mehr als zu verdoppeln. Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung zu einer Weiterbildung von 15 Stunden pro Jahr etabliert der Verband ein weiteres Qualitätskriterium der Mitgliedschaft. Der Gesetzgeber sieht 20 Stunden verpflichtende Weiterbildung in drei Jahren vor. Die Mitgliedsunternehmen erbringen künftig 45 Stunden Weiterbildung in diesem Zeitraum.