Laut dem im vergangene Woche vorgelegten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Jahressteuergesetz 2022 soll die im Koalitionsvertrag enthaltene Anhebung des steuerlichen Normalabschreibungssatzes für den Mietwohnungsneubau von 2 auf 3 Prozent erfolgen. Ein Einschränkung gibt es dabei allerdings, denn die Anhebung des steuerlichen Normalabschreibungssatzes gilt nur für Mietwohngebäude, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden.